top of page

AGB

Agb´s

​

1. Bei einer fixen mündlichen sowie schriftlichen Zzusage einer Buchung sind sie mit den Agb´s einverstanden. Mit der Unterschrift des Vertrages ist die vereinbarte Gage fällig. Nach Absprache ist für die Terminreservierung eine Anzahlung zu leisten. Die Rest-Gage der Dienstleistung ist am Veranstaltungsende gegenüber dem Veranstalter in Bar fällig, eine Anzahlung ist vor ab für die Terminreservierung zu leisten.

​

2.Die GEMA/AKM-Gebühren bei Musik trägt der Veranstalter.

​

3.Sollte die oben angeführte Veranstaltung am selben Tag nicht stattfinden, so erhält der Dienstleister oder die Band 50 % der Gage. Bei Absage und Durchführung der Hochzeit mit anderen Künstlern oder in Eigenregie, so erhält der Dienstleister oder die Band die volle Gage.

Terminreservierung - Anzahlung: ca. 30% , Die Anzahlung verfällt bei Absage. Ausgenommen sind Verschiebungen wegen höhere Gewalt zb. Corona.

​

4.Vor, während und nach den Veranstaltungen unterliegt die Musikeranlage der Aufsichtspflicht des Veranstalters, wenn kein Mitglied der Band anwesend ist. Jeder Schaden an den Instrumenten, der Anlage,  durch die Gäste der Veranstaltung und an den Mitgliedern der Gruppe, der als Folge ungenügender Bewachung des Auftrittsortes auftritt, wird vom Veranstalter gegen Schätzwert oder über die Versicherung ersetzt.

​

5.Beim Eintreten "höherer Gewalt" (Krankheit, Unfall) , einschließlich unabwendbarer behördlicher Maßnahmen, Nichtgefallen der Darbietung, Streik, Ausfall, bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, welche die Gestellung der Musiker unmöglich machen, ist die Band, bzw. deren Vertreter, nicht zu belangen.

​

6.Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamte vertragliche Vereinbarung, insbesondere über die vereinbarte Gage.

​

  7.Der Veranstalter und die Band erkennen die oben aufgeführten Vertragsbedingungen an und erhalten je ein Exemplar dieses Vertrages

bottom of page